Wichtige Hinweise zur neuen Coronaschutzverordnung

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern !
Aufgrund der rapide steigenden Coronazahlen und den daraus resultierenden Veränderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten für unseren Sport- und Fitnessbetrieb ab sofort folgende Regelungen:
☑️Alle Teilnehmer*innen, die an unserem Sportprogramm teilnehmen möchten ( auch Begleitpersonen ) müssen vollständig geimpft oder genesen sein ( 2 G )
☑️Kinder bis 16 Jahre gelten automatisch als getestet. Hier muss der Schülerausweis mitgeführt werden. Schüler*innen ab 16 Jahre müssen eine Bescheinigung der Schule dabei haben. Ansonsten gilt für sie die gleiche Vorgabe wie bei den Erwachsenen.
☑️ Maskenpflicht auf allen Wegen, in den Umkleideräumen und Sanitäranlagen bis zum zugewiesenen Platz
☑️Eintragung der Kontaktdaten in die Teilnehmerliste am Eingang
☑️Hände desinfizieren
☑️Es gilt weiterhin die Abstandsregelung von mind. 1,5 m zu anderen Teilnehmer*innen und Übungsleiter*innen
☑️ Nutzung der Umkleideräume mit Maske gestattet ( maximal 8 Personen pro Umkleideraum )
☑️ Sollte der Hospitalisierungswert über 6 steigen, sind zusätzlich ein negativer Schnelltest oder PCR – Test ( nicht älter als 24 h ) vorzulegen.
☑️Beim Anstieg des Wertes über 9, sehen wir uns gezwungen, das Sportangebot bis auf Weiteres auszusetzen.
 
Hierzu werden wir noch einmal gesondert informieren.
 
Wir danken euch für euer Verständnis !